Krankenfahrten

Krankenfahrten in Sulzbach-Rosenberg & Amberg-Sulzbach



Für Ihre Fahrt zur Chemotherapie benötigen Sie in der Regel lediglich eine Verordnung zur Krankenbeförderung von Ihrem Arzt.

Sie vereinbaren Ihren Fahrttermin mit uns – wir holen Sie zuverlässig ab, bringen Sie zur Behandlung und auf Wunsch anschließend wieder nach Hause.

Auch um die Abrechnung müssen Sie sich nicht kümmern: Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse direkt für Sie. Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bleibt hiervon unberührt.



Für Ihre Fahrten zur Bestrahlung bzw. Strahlentherapie benötigen Sie in der Regel eine Verordnung zur Krankenbeförderung von Ihrem Arzt.

Wir holen Sie zuverlässig zu Hause ab, bringen Sie zu Ihrer Behandlung und anschließend wieder zurück.

Dabei spielt die Entfernung für uns keine Rolle: Wir fahren alle Therapiezentren, Fachkliniken und Universitätskliniken an – auch überregional.

Und um die Abrechnung kümmern wir uns persönlich: Wir rechnen Ihre Krankenfahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bleibt hiervon unberührt.



Mobilität soll auch mit dem Rollstuhl selbstverständlich sein. Mit unseren speziell ausgestatteten Rollstuhlfahrzeugen können Sie während der Fahrt bequem in Ihrem eigenen Rollstuhl bleiben.

Dank unserer entsprechend ausgestatteten Fahrzeuge können wir auch überbreite Rollstühle sowie Elektrorollstühle befördern. Rollstuhl und Fahrgast werden während der Fahrt fachgerecht gesichert.

Wir übernehmen Krankenfahrten im Rollstuhl zu Ärzten, Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie, Krankenhäusern, Fachkliniken, Reha- und Therapieeinrichtungen sowie Universitätskliniken – auch überregional und unabhängig von der Entfernung.

Liegt eine entsprechende Verordnung zur Krankenbeförderung vor und sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt, kümmern wir uns persönlich um die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bleibt hiervon unberührt.

Natürlich können unsere Rollstuhlfahrzeuge auch für private Fahrten gebucht werden.



Dialysebehandlungen gehören für viele Patienten fest zum Alltag. Umso wichtiger ist eine zuverlässige und gut organisierte Beförderung.

Mit einer entsprechenden Verordnung zur Krankenbeförderung holen wir Sie zu den vereinbarten Terminen zu Hause ab, bringen Sie zuverlässig zur Dialyse und anschließend wieder nach Hause.

Wir fahren Dialysezentren, Kliniken und Universitätskliniken auch überregional an – unabhängig von der Entfernung.

Um die Abrechnung kümmern wir uns persönlich: Wir übernehmen die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bleibt hiervon unberührt.



Ob Rehabilitation, Physiotherapie, Ergotherapie oder eine andere ärztlich verordnete Therapie – wir bringen Sie zuverlässig zu Ihren Behandlungsterminen und anschließend wieder nach Hause.

Wir übernehmen sowohl einzelne Fahrten als auch regelmäßig wiederkehrende Therapiefahrten und stimmen die Abholzeiten passend zu Ihren Behandlungsterminen mit Ihnen ab.

Auch längere Strecken sind für uns kein Problem: Wir fahren Reha-Kliniken, Therapiezentren, Fachkliniken und andere Behandlungseinrichtungen auch überregional an – unabhängig von der Entfernung.

Liegt eine entsprechende Verordnung zur Krankenbeförderung vor und sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt, kümmern wir uns persönlich um die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bleibt hiervon unberührt.

Selbstverständlich stehen Ihnen bei Bedarf auch unsere Rollstuhlfahrzeuge zur Verfügung.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Fahrt von der Krankenkasse übernommen werden kann? Sprechen Sie uns einfach an – wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung.



Ob ambulante Operation, vor- oder nachstationäre Behandlung, voll- oder teilstationäre Behandlung – wir bringen Sie zuverlässig ins Krankenhaus, in die Fachklinik oder Universitätsklinik und wieder nach Hause.

Auch Fahrten zu ärztlich erforderlichen Vor- und Nachuntersuchungen im Zusammenhang mit einer Operation übernehmen wir gerne.

Wir fahren Krankenhäuser, Fachkliniken und Universitätskliniken auch überregional an – unabhängig von der Entfernung.

Liegt eine Verordnung zur Krankenbeförderung vor und sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt, kümmern wir uns persönlich um die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bleibt hiervon unberührt.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Fahrt von der Krankenkasse übernommen werden kann? Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung.



Ob zum Hausarzt, Facharzt, zur Untersuchung, Diagnostik oder regelmäßigen Behandlung – wir bringen Sie zuverlässig zu Ihrem Termin und anschließend wieder nach Hause.

Auch weitere Entfernungen sind für uns selbstverständlich möglich. Wir fahren Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Fachärzte und Spezialambulanzen auch überregional an – unabhängig von der Entfernung.

Benötigen Sie Unterstützung beim Ein- und Aussteigen oder sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen? Sprechen Sie uns bei der Buchung einfach darauf an. Unsere Rollstuhlfahrzeuge stehen Ihnen bei Bedarf ebenfalls zur Verfügung.

Liegt eine Verordnung zur Krankenbeförderung vor und sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt, kümmern wir uns persönlich um die direkte Abrechnung mit Ihrern Kostenträger ( Krankenkasse, BG, Rentenversicherung etc) . Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bleibt hiervon unberührt.

Sie wissen nicht, ob Ihre Arztfahrt von der Krankenkasse übernommen werden kann? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung.



Sie haben regelmäßig wiederkehrende Termine? Wir übernehmen Ihre Fahrten und sorgen dafür, dass Sie zuverlässig und pünktlich an Ihr Ziel und wieder nach Hause kommen.

Serienfahrten können beispielsweise Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, aber auch regelmäßige Termine bei Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie/Fußpflege, Zahnarzt, Facharzt oder anderen medizinischen und therapeutischen Einrichtungen sein.

Einmal mit uns abgestimmt, können wir Ihre wiederkehrenden Termine fest einplanen. So müssen Sie oder Ihre Angehörigen nicht jede einzelne Fahrt neu organisieren. Änderungen oder zusätzliche Termine können selbstverständlich mit uns abgestimmt werden.

Auch längere Strecken sind möglich. Wir fahren Arztpraxen, Therapiezentren, Kliniken, Fachkliniken und Universitätskliniken auch überregional an – unabhängig von der Entfernung.

Bei Bedarf stehen Ihnen auch unsere Rollstuhlfahrzeuge für normale, überbreite und Elektrorollstühle zur Verfügung.

Wichtig: Nicht jede regelmäßig stattfindende Fahrt ist automatisch eine Leistung der Krankenkasse. Liegt eine entsprechende Verordnung vor und sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt, kümmern wir uns persönlich um die direkte Abrechnung mit Ihren Kostenträger. Selbstverständlich können Serienfahrten auch privat gebucht und bezahlt werden.

Einmal organisiert – zuverlässig zu Ihren regelmäßigen Terminen.



Manche Fahrten passen in kein Standardschema. Wir übernehmen auch besondere medizinisch notwendige Beförderungen und sorgen für eine zuverlässige Organisation und Durchführung.

Dazu gehören beispielsweise Krankenhausverlegungen, Fahrten zu und von Tageskliniken sowie Fahrten im Zusammenhang mit Arbeits- und Wegeunfällen, bei denen die Berufsgenossenschaft oder ein anderer gesetzlicher Unfallversicherungsträger Kostenträger ist.

Auch überregionale Fahrten zu Fach- und Universitätskliniken sind für uns möglich. Bei Bedarf setzen wir unsere entsprechend ausgestatteten Rollstuhlfahrzeuge ein.

Liegen die erforderlichen Verordnungen und gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen bzw. Kostenübernahmen vor, kümmern wir uns auch um die direkte Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger.

Besondere Anforderungen brauchen flexible Lösungen – genau darum kümmern wir uns.

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