Nahaufnahme: Übergabe der Verordnung zur Krankenbeförderung im Taxi

Kosten & Krankenkassen

Wir fahren alle Krankenkassen – von A wie AOK bis Z wie ZF BKK. Wir rechnen direkt mit allen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, privaten Krankenkassen, der Rentenversicherung oder der SVLFG … ab. Digital und papierlos, der Umwelt zuliebe.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Fahrt medizinisch notwendig ist. In der Regel benötigen Sie dafür eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung.

Typische Fälle sind beispielsweise Fahrten zu stationären Krankenhausbehandlungen sowie – unter den jeweiligen Voraussetzungen – Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie. Auch bei bestimmten ambulanten Behandlungen und bei Menschen mit besonderen Mobilitätseinschränkungen kann eine Kostenübernahme möglich sein.

Je nach Art der Fahrt kann zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Außerdem kann die gesetzliche Zuzahlung anfallen, sofern keine Befreiung besteht.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Fahrt übernommen wird? Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung – und wenn die Voraussetzungen vorliegen, kümmern wir uns auch um die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

So wenig Bürokratie wie möglich – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Die Verordnung einer Krankenbeförderung – umgangssprachlich oft „Transportschein“ genannt – wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt, wenn eine Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Auf der Verordnung wird unter anderem festgelegt, zu welcher Behandlung die Fahrt erforderlich ist und welches Beförderungsmittel medizinisch notwendig ist, beispielsweise Taxi oder Mietwagen.

Wichtig: Eine Verordnung bedeutet nicht automatisch, dass die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt. Je nach Art der Behandlung und persönlicher Situation gelten unterschiedliche Voraussetzungen und teilweise ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Sie haben eine Verordnung und wissen nicht, wie es weitergeht? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen mit Ihnen die benötigten Angaben und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Fahrt und – wenn die Voraussetzungen vorliegen – bei der direkten Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Nicht jede Krankenfahrt muss vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.

Bei bestimmten ambulanten Krankenfahrten ist jedoch zusätzlich zur ärztlichen Verordnung eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Das betrifft insbesondere Fahrten, die nicht unter eine gesetzliche Ausnahme von der Genehmigungspflicht fallen.

Für bestimmte regelmäßig notwendige Behandlungen – beispielsweise Dialyse sowie bestimmte Chemo- und Strahlentherapien – gelten besondere Regelungen. Auch bei bestimmten dauerhaft mobilitätseingeschränkten Versicherten kann eine vorherige Genehmigung entfallen.

Da die Voraussetzungen vom Grund der Fahrt, der Verordnung und der persönlichen Situation abhängen, empfehlen wir: Fragen Sie im Zweifel vor der ersten Fahrt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Sie sind unsicher? Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen mit Ihren Kostenträger zu klären.

In der Regel nein. Wenn eine gültige Verordnung zur Krankenbeförderung vorliegt, die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind und eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung vorliegt, rechnen wir die Fahrt direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

Sie müssen die Fahrtkosten dann nicht vorstrecken. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung kann von Ihnen zu leisten sein, sofern Sie nicht davon befreit sind.

Sollten die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht vorliegen, können Sie die Fahrt selbstverständlich auch privat bei uns buchen.

Sie sind unsicher? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung und kümmern uns um die Abrechnung.

Bei Krankenfahrten, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Diese beträgt 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch niemals mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten.

Die Zuzahlung fällt grundsätzlich auch bei Serienfahrten, beispielsweise zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, für jede einzelne Fahrt an.

Wer von seiner Krankenkasse eine gültige Zuzahlungsbefreiung erhalten hat, muss für den entsprechenden Befreiungszeitraum keine Zuzahlung leisten.

Die Zuzahlung muss bei uns nicht zwingend bei jeder einzelnen Fahrt bezahlt werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Rechnung bequem nach Hause.

Sofern dies entsprechend vereinbart und zulässig ist, kann die Rechnung auch an eine bevollmächtigte bzw. berechtigte Betreuungsperson oder Pflegeeinrichtung übersandt werden.

Bei regelmäßig wiederkehrenden Serienfahrten können die angefallenen gesetzlichen Zuzahlungen außerdem gesammelt und in einer gemeinsamen Rechnung abgerechnet werden. Das reduziert den Aufwand für Patienten, Angehörige und Einrichtungen.

Bitte informieren Sie uns über eine bestehende Zuzahlungsbefreiung und legen Sie uns den entsprechenden Nachweis vor.

Bei Fragen zur Abrechnung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Eine Serienfahrt ist für regelmäßig wiederkehrende Termine gedacht – zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, aber auch zu anderen regelmäßig stattfindenden Behandlungen.

Sie teilen uns zu Beginn Ihre Behandlungstage, Termine und Abholzeiten mit. Wir hinterlegen die Fahrten in unserer Disposition und planen die regelmäßigen Hin- und Rückfahrten für Sie ein.

Ändert sich ein Termin oder fällt eine Behandlung aus, genügt eine rechtzeitige Information an uns – wir passen die Planung entsprechend an.

Liegt eine gültige Verordnung zur Krankenbeförderung vor und sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt, kümmern wir uns auch um die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Auch die gesetzlichen Zuzahlungen können bei Serienfahrten auf Wunsch gesammelt und anschließend in einer gemeinsamen Rechnung abgerechnet werden.

Einmal mit uns abgestimmt – und Ihre regelmäßigen Fahrten sind organisiert.

Antwort: Bei regelmäßig notwendigen Behandlungen wie Dialyse, Strahlentherapie oder Chemotherapie übernehmen wir die Organisation Ihrer Hin- und Rückfahrten.

Wir holen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zu Hause oder in Ihrer Einrichtung ab, bringen Sie zuverlässig zum Behandlungszentrum und holen Sie nach der Behandlung wieder ab.

Da sich die tatsächliche Behandlungsdauer gerade bei medizinischen Terminen verändern kann, gehört für uns Flexibilität dazu. Wir stimmen die Rückfahrt entsprechend der vereinbarten Organisation und den tatsächlichen Gegebenheiten so gut wie möglich ab.

Bei Serienbehandlungen hinterlegen wir Ihre regelmäßigen Termine in unserer Disposition. Änderungen können uns mitgeteilt und entsprechend angepasst werden.

Liegt eine gültige Verordnung zur Krankenbeförderung vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, kümmern wir uns um die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen können auf Wunsch gesammelt abgerechnet werden.

Sie kümmern sich um Ihre Behandlung – wir kümmern uns um den Weg dorthin und wieder nach Hause.


Genehmigung/Krankenbeförderungsschein

was brauche ich?

Der sogenannte Krankenbeförderungsschein – offiziell die Verordnung einer Krankenbeförderung – wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt. Darauf wird festgelegt, warum die Beförderung medizinisch notwendig ist und welches Beförderungsmittel, beispielsweise Taxi oder Mietwagen, erforderlich ist.

Eine Genehmigung kommt dagegen vom zuständigen Kostenträger, in der Regel Ihrer Krankenkasse. Sie bestätigt die Kostenübernahme im genehmigten Umfang.

Wichtig vor Fahrtbeginn

Ist Ihre Krankenbeförderung genehmigungspflichtig, muss die erforderliche Genehmigung des Kostenträgers vor Beginn der Fahrt vorliegen. Bitte kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Genehmigung und legen Sie uns diese zusammen mit der Verordnung zur Krankenbeförderung vor.

Nicht jede Krankenfahrt ist genehmigungspflichtig. Für bestimmte Behandlungen und Personengruppen bestehen gesetzliche Ausnahmen. Eine ärztliche Verordnung allein bedeutet daher weder automatisch, dass eine Genehmigung erforderlich ist, noch dass die Kosten in jedem Fall übernommen werden.

Sie sind sich nicht sicher, was Sie benötigen? Sprechen Sie uns vor der ersten Fahrt an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der erforderlichen Unterlagen und kümmern uns – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – um die direkte Abrechnung mit dem Kostenträger.


Direktabrechnung mit Kostenträgern

wir kümmern uns darum

Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, rechnen wir Ihre Fahrt direkt mit dem zuständigen Kostenträger ab. Sie müssen die Fahrtkosten dann in der Regel nicht vorstrecken und anschließend selbst zur Erstattung einreichen.

Wir übernehmen die Abrechnung unter anderem mit gesetzlichen Krankenkassen sowie – bei entsprechender Kostenübernahme – mit Berufsgenossenschaften, Bezirken und weiteren Kostenträgern.

Wichtig vor Fahrtbeginn

Dafür benötigen wir die jeweils erforderlichen Unterlagen, beispielsweise eine korrekt ausgestellte Verordnung zur Krankenbeförderung und – sofern für die Fahrt vorgeschrieben – eine vor Fahrtbeginn vorliegende Genehmigung bzw. Kostenübernahme des Kostenträgers.

Eine eventuell anfallende gesetzliche Zuzahlung bleibt davon unberührt. Diese können wir Ihnen auf Wunsch bequem in Rechnung stellen; bei Serienfahrten ist auch eine gesammelte Abrechnung möglich.

Unser Ziel: so wenig organisatorischer Aufwand wie möglich für Sie. Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit – wir kümmern uns um Ihre Fahrt und die Abrechnung.

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